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Seite 1 von 2 von Eugénie Holliger-Hagmann
Vom Kapitalanlagegesetz nahezu unbehelligt, nützen die Banken ihren vermeintlichen Freiraum bei der Werbung für strukturierte Produkte ungeniert aus. Und das zumeist natürlich «ohne Gewähr».
Strukturierte Produkte schiessen üppig ins Kraut. Allein die Bank Julius Bär hat im abgelaufenen Jahr ihr Angebot an strukturierten Anlageinstrumenten auf über 800 ausgebaut. Das Marktvolumen belief sich auf dem Schweizer Finanzplatz im November bereits auf 255 Milliarden Franken.
Wer für sein Erspartes mehr sucht als eine lahme Zinsrendite und dafür viel, ein wenig oder gar nichts wagen will, stösst in der Werbung auf die Reizworte «Renditeoptimierung», «Bonusrendite», «110 Prozent Partizipation», «Multi-Bonus», oder es werden ihm die Beruhigungspillen «Schutz vor Kurstaucher bis zur vordefinierten Barriere» oder gar «100 Prozent Kapitalschutz» aufgetischt.
Die «Vergesslichkeit» der Werber
Die Inseratschriften werden von oben nach unten immer kleiner. Nur mit Vergrösserungsglas entzifferbar ist unter anderem die Information, das Inserat sei kein Emissionsprospekt und kein Kotierungsinserat.
Der Hinweis, das Produkt sei kein Anlagefondsanteil wird in verschiedenen Inseraten «vergessen», was von grober Missachtung der Mitteilung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vom 21. Juli 2006 zeugt. Danach ist auch in der Werbung darauf hinzuweisen, das strukturierte Produkt sei keine Beteiligung an einem Anlagefonds und somit keiner Fondsaufsicht unterstellt, weshalb der Anleger den Schutz des AFG seit 1.1.2007 also des Kapitalanlagegesetzes (KAG) nicht beanspruchen kann.
Den Gipfel der Doppelzüngigkeit leistet sich ein Inserat, in dem eine Bank im grossgedruckten Text über ein Dutzend Mal von Fonds spricht und erst am Schluss im Kleingedruckten der Wahrheit die Ehre gibt und das Emittentenrisiko erwähnt.
Der Anleger, der von einer Bank mit «Renditeschutz» geködert wird sein Kapital sei «bei Verfall 100 Prozent geschützt» , erfährt nur mit Hilfe einer Lupe, dass der Wert des Produkts während der fünfjährigen Laufzeit tauchen kann. Der mögliche totale Kapitalverlust bei einem Emittentenausfall wird wenn überhaupt verkuhwedelt bekanntgegeben.
Aber bitte ohne Gewähr ...
Was steckt hinter der zwielichtigen Aussage «mit 100 Prozent bedingtem Kapitalschutz»? Entweder ist er 100-prozentig oder eben nur bedingt, doch keinesfalls beides.
Banken sind Meister im Schönreden des Verlustrisikos. Das Kapitalmarkt-Unwort «Totalverlust» wird abgefedert. Wenn das Verlustrisiko auf den bezahlten Kaufpreis «limitiert» ist, sieht das optisch nach beschränktem Verlustpotenzial aus. Ebenso wenn statt «Verlustrisiko» von «konditionalem Kapitalschutz» die Rede ist, wenn es heisst «Die Barabgeltung kann weniger als 100 Prozent des Nominalbetrages der Investition sein» oder «Anleger müssen damit rechnen, dass bei Verfall der Rückzahlungsbetrag unter dem ursprünglich investierten Kapital liegt».
Nur ausnahmsweise stösst man auf das ehrliche Bekenntnis: «Dies kann zu einem vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.» Ein andermal liest man, das Anlagekapital sei am Ende der Laufzeit «grösstenteils geschützt». Diese verkappte Warnung wird im selben Atemzug annulliert durch die Verheissung, der Anleger profitiere gleichzeitig von steigenden Märkten. Das wäre ja wunderbar.
Der Prospekt, dessen Lektüre den Interessenten im Kleingedruckten ans Herz gelegt wird, liegt häufig nur in englischer Version vor. Sogar die Haftungsausschlüsse sind in deutschsprachigen Inseraten bisweilen englisch. Entwaffnende Ehrlichkeit tritt zutage in der klitzeklein gedruckten Warnung «Eine Entscheidung, in diese Zertifikate zu investieren, sollte nicht aufgrund und im Vertrauen auf die in diesem Werbeinserat dargelegten Angaben erfolgen».
Auch der unheilschwangere Satz «Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr» müsste den Anleger misstrauisch machen. Kann er einer Bank, die sich bei keiner einzigen ihrer Aussagen behaften lässt, Vertrauen entgegenbringen, falls er den Passus im Urwald des Kleingedruckten überhaupt entdeckt?
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