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Die Aussage einer Expertenkommission und später auch des Bundesrats, die Hälfte der Goldreserven sei «überflüssig» und könne verkauft werden, ist eine solche Vorgabe. Wie kommt die politische Elite zu solchen Aussagen? Ist sie nicht bloss Verwalterin des Volksvermögens und nicht dessen Eigentümerin? Der Grundsatzentscheid steht in der direkten Demokratie dem Eigentümer, d.h. dem Volke zu. Wieso hat der Bundesrat nicht eine Vorlage ausgearbeitet, die Vor- und Nachteile der Goldverkäufe aufgezeigt und dem Volk den Entscheid überlassen hätte? Dieses hätte die Verantwortung und die Folgen getragen. So hat sich der Preis für die Goldunze seit 1998, als die Hälfte der Goldreserven als «überflüssig» erklärt wurde, bis heute verdoppelt (vgl. Textkasten). Sind diejenigen, die behauptet haben, die Goldreserven seien «überflüssig», heute in der Lage, für die entgangenen Buchgewinne die Verantwortung zu übernehmen?
Fazit: Die Volksabstimmung über die politische Frage – Verkauf ja oder nein – wurde umgangen, obwohl sie sich von der Sache her aufgedrängt hätte. Der Bundesrat zog es vor, verkürzt zu informieren – z.B. mit der Aussage, die neue BV enthalte nichts Neues. Die Regel, wie die Gewinne der SNB zu verteilen sind, wurde «gedehnt» interpretiert, d.h., sie wurde auch auf den Erlös aus den Goldverkäufen angewandt. Dabei waren die Goldreserven keine Gewinne, sondern wurden durch den Willen des Volkes erarbeitet.
Die direkte Demokratie hat 1951 zu einem überzeugenden Ergebnis geführt. Die Profiteure des Goldgeldes von heute können das bestätigen. Der Erlös muss nun aber unbedingt zur nachhaltigen Tilgung der Schulden verwendet werden. Sonst hat die nächste Generation in Not- oder Krisenzeiten gar nichts davon.
Dr. Werner Wüthrich ist Jurist und Handelslehrer, Zürich.
Dieser Artikel wurde von zur Verfügung gestellt und ist in der Zeitung Finanz und Wirtschaft vom 7.12.05 erschienen. (Trackback)
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