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Das Nationalbankgold und die direkte Demokratie PDF Drucken E-Mail
Freitag, 9. Dezember 2005
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Das Nationalbankgold und die direkte Demokratie
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von Dr. Werner Wüthrich

Die Schweizer Volksabstimmung über die politische Frage – Verkauf des Nationalbank-Goldes ja oder nein – wurde umgangen, obwohl sie sich von der Sache her aufgedrängt hätte.

Die Schweiz besass einmal 2600 Tonnen Gold. In den letzten Jahren hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Hälfte davon verkauft. Weshalb hielt die Schweiz über Jahrzehnte so grosse Reserven? Der Ursprung ist in der Währungsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg zu suchen und – was viel weniger bekannt ist – auch in der direkten Demokratie (vgl. FuW Nr.21 vom 15.März 2003).

Das Abkommen von Bretton Woods schuf 1944 den Gold-Dollar-Standard. Er basierte auf festen Wechselkursen, dem US-Dollar als Leitwährung und auf grossen Goldreserven – v.a. der US-Notenbank. Sie garantierte den am Abkommen beteiligten Notenbanken, jederzeit Dollar gegen Gold einzutauschen. Der Dollar als Leitwährung sollte ihnen als verlässliche Währungsreserve dienen. Die neutrale Schweiz musste sich entscheiden: Sollte sie auf den Dollar vertrauen und auf eine grössere Menge eigenen Goldes verzichten? Oder sollte sie selbst grössere Goldreserven anlegen, die das Land ein Stück weit von den USA unabhängig machten? Die Frage war Anlass für eine breite, direktdemokratische Auseinandersetzung.

1949 ging es um die Revision der Währungsordnung in der Bundesverfassung (BV). Damals war gesetzlich vorgeschrieben, dass die umlaufenden Noten zu mindestens 40% mit Gold gedeckt sein mussten. Es war nicht vorgesehen, dies zu ändern. Der Vorschlag für den neuen Art.39 Abs.6BV liess jedoch die Frage der Zusammensetzung der Währungsreserven offen. Er lautete: «Der Bund kann die Banknoten und andere gleichartige Geldzeichen als gesetzliche Zahlungsmittel erklären. Er bestimmt Art und Umfang der Deckung.»

Diese Formulierung war in den Räten kaum bestritten. Bundesrat und Parlament erwarteten die Zustimmung des Volkes. Die Antwort war ein Nein: Am 22.Mai 1949 verwarfen 61,5% der Bürger und 20½ Stände die Vorlage. Eine grosse Mehrheit lehnte es ab, die Art der Deckung der Landeswährung in der Verfassung offen zu lassen.

1951: Freie Grundsatzdebatte

Mit dem ablehnenden Volksentscheid war die Diskussion über das Gold erst richtig entfacht – auch in der Reihen der Gegner. Die liberal-sozialistische Partei, aus der Freiwirtschaftsbewegung entstanden, startete die «Kaufkraftinitiative». Art.39 BV sollte geändert werden: «Die mit dem Notenmonopol ausgestattete Bank hat die Hauptaufgabe, den Geldumlauf des Landes zum Zweck der Vollbeschäftigung so zu regeln, dass die Kaufkraft des Schweizerfrankens, beziehungsweise der Lebenskostenindex, fest bleibt.» Die Initianten wollten also auf das Gold als Währungsreserve verzichten.

Stattdessen sollte der Wert des Frankens stabil gehalten werden, indem die Notenbank die Geldmenge entsprechend steuerte. Eine Ausweitung der Geldmenge sollte der wachsenden Volkswirtschaft die Zahlungsmittel bereitstellen, eine Verknappung den Preisauftrieb eindämmen. Ziel war ein Gleichgewicht mit Vollbeschäftigung. In der Volksabstimmung vom 15.April 1951 hatte dieser Vorschlag keine Chance: Er wurde von 87,5% der Stimmenden und allen Ständen verworfen.

Nach dem ablehnenden Entscheid des Volkes am 22.Mai 1949 hatten SNB, Bundesrat und Parlament einen neuen Währungsartikel ausgearbeitet. Sie berücksichtigten diesmal das Bedürfnis der Bevölkerung, das Gold in der Verfassung zu verankern. Im Zentrum der Vorlage stand Abs.7 des neuen Art. 39 BV: «Die ausgegebenen Banknoten müssen durch Gold und kurzfristige Guthaben gedeckt sein.» Im Brennpunkt der parlamentarischen Beratung stand die Frage, ob es sinnvoll sei, langfristig grössere Goldreserven zu halten. Das Resultat der Abstimmung vom 15.April 1951 war deutlich: Alle Stände und 71% der Stimmenden befürworteten die neue Währungsverfassung mit dem Grundsatz der Golddeckung.



 
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